Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Der Clubvertrag hat den Charakter eines Mietvertrages, da die Trainingsräume der Fitness Arena, die Trainingsgeräte, und Umkleideräume der im Rahmen der Öffnungszeiten und des Betriebsstundenplanes, dem Mitglied vermietet überlassen werden. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben dem Vermieter, falls erforderlich, vorbehalten.
2. Die Gebuchte Zusatzleistungen können nur genutzt werden, wenn diese frei sind, ein Anspruch auf einen genauen Nutzungszeitpunkt besteht nicht. Bei einem eventuell Defekt besteht kein Anspruch auf leistungsausgleich
3.Die Hausordnung, gemäß Aushang, ist fester Bestandteil des Vertrages. Das Mitglied erkennt sie mit seiner Unterschrift im Vertrag an. Den Weisungen der Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können eine vorzeitige Beendigung des Vertrages zur Folge haben.
4. Jedes Mitglied erhält gegen Gebühr einen Mitgliedsausweis. Dieser Ausweis berechtigt das Mitglied zum Besuch des Fitness Arena und ist bei jedem Besuch mitzubringen. Bei Verlust oder Beschädigung wird ein Ersatz (Memberband) mit 19,99 EUR berechnet.
5. Die ersten 7 Tage (vom Vorvertrag) gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann die Mitgliedschaft von beiden Vertragsparteien jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen schriftlich per Post gekündigt werden (Rücktrittsrecht).
In Ausnahmefällen ist die persönliche Abgabe des Kündigungsschreibens nur bei der Mitgliederverwaltung zu deren Öffnungszeiten möglich.
6. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Erstlaufzeit, schriftlich, gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft nicht zum Ende der Erstlaufzeit, schriftlich, gekündigt, wird sie um die Hälfte der Erst Laufzeit (max. 12 Monate) fortgesetzt. Während der Fortsetzungszeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten, zum Ablauf der jeweiligen Verlängerung gekündigt werden.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang (Poststempel) an (persönliche Abgaben der Kündigung nur bei der Mitgliederverwaltung). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
7. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich oder erfolgt eine Rückbuchung wegen Widerspruch, sind die dadurch entstandenen Rücklastgebühren der Bank und eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 vom Mitglied zu tragen.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen (8 Wochen) entspricht, in Verzug, so ist die Fun Arena GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Fun Arena GmbH berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Das Neumitglied erklärt seine Zahlungsfähigkeit und versichert nicht überschuldet zu sein.
8. Wird das Mitglied durch Schwangerschaft oder Verlegung des Wohnsitzes von mehr als 25 km, der die Inanspruchnahme der Vertragsleistungen für das Mitglied unzumutbar macht, an der Nutzung der Anlage gehindert und weist das Mitglied diesen Umstand durch Vorlage geeigneter Dokumente (z.B. ärztliches Attest, Versetzungsmitteilung oder Meldebescheinigung) nach, kann das Vertragsverhältnis, in Abstimmung mit der Fun Arena GmbH, mit einer Abfindungszahlung gekündigt werden.
9. Das Mitglied bestätigt, dass es zum heutigen Zeitpunkt sportgesund ist. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren und die Angaben zur Erkrankung werden als Anhang an den Vertrag geheftet.
10. Alle Beträge sind inkl. Gesetzl. Umsatzsteuer von derzeit 19%. Eine eventuelle Erhöhung der Umsatzsteuer wird weitergegeben.
11. Das Mitglied verpflichtet sich, Anschriftenänderungen bzw. bei Bankeinzug des Mitgliedsbeitrages, Kontoänderungen der Fun Arena unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
12. Die Fun Arena haftet für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld ausschließlich dann, wenn ihm am Abhandenkommen dieser Sachen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Entsprechendes gilt auch für Sportunfälle. Ausschließlich durch das Mitglied verursachte Sportunfälle sind von der Haftung ausgeschlossen.
13. Das Mitglied erteilt der Fun Arena GmbH, soweit keine andere Zahlungsvereinbarung vereinbart ist, bis auf Widerruf die Ermächtigung, den Beitrag und den Verzehr durch Bankeinzug im Voraus zum Fälligkeitstermin per Lastschrift abzubuchen. Bei jeder anderen Zahlungsweise erhöht sich der Grundbeitrag im 1,99 EUR.
Die Frist für die Vorabankündigung der Lastschriftbuchung SEPA (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.