Fun Arena GmbH für die Fitness Arena
Allgemein
Jedes Mitglied, jeder Gast, jeder Mitarbeiter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein Vertragsmissbrauch. Schwere oder anhaltende leichte Verstöße führen zur Kündigung des Vertrages. Besonders schwere Verstöße werden mit Hausverbot oder polizeilicher Anzeige geahndet.
Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, die Hausordnung mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die Trainierenden haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Handys sind leise zu betreiben.
Im gesamten Studio besteht Rauchverbot. Die allgemeinen Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Der Nutzer versichert, körperlich gesund zu sein und insbesondere nicht an Krankheit oder Verletzungen zu leiden, die eine Ausübung der Mitgliedschaft in Frage stellt. Gesundheitsschädigungen aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte/Einrichtungen hat die Fun Arena GmbH nicht zu vertreten.
Jeglicher Konsum und Handel mit Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen Substanzen ist im gesamten Club verboten. Bei Missachtung wird die betroffene Person aus dem Club verwiesen.
Haftung
Die Trainierenden benutzen die Einrichtung auf eigene Gefahr. Wird durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtung bzw. der Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied für den verursachten Schaden. Die Fun Arena GmbH haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Sachen (Wertgegenstände/Garderobe). Daher wird empfohlen, Wertsachen nicht in den Umkleiden offen liegen zu lassen.
Nutzung
Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Alle Trainingsgeräte und Zubehörteile sind sorgfältig und ihrer Bestimmung nach zu behandeln. Hantelscheiben und Gewichte sind nach Gebrauch wieder geordnet an ihren Platz zu legen. In Trainingspausen sind die Geräte anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist nicht gestattet. Eigene nichtalkoholische Getränke können mitgebracht werden, jedoch nur in abschließbaren Plastiktrinkflaschen und nicht in Glasflaschen.
Sauberkeit und Hygiene
Der Trainierende ist verpflichtet, während des Trainings immer ein Handtuch mit sich zu führen, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken. Die Cardiogeräte sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren, Kraftgeräte bei Bedarf. Aus hygienischen Gründen sind im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Bei der Benutzung der Duschanlage sowie der Sanitäreinrichtungen ist auf die Sauberkeit und Ordnung zu achten. Das Rasieren und Haarefärben ist im Studio nicht gestattet.
Kleidung
Jedes Mitglied muss bei der Benutzung der Räume und Trainingsgeräte eigens dafür mitgebrachte Turnschuhe tragen. Das Tragen von Flip Flops und Sandalen ist im Trainingsraum nicht erlaubt. Das Training kann nur in Sportsachen erfolgen. Das Trainieren mit nacktem Oberkörper ist untersagt.
Saunaordnung
Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Allgemeine Grundsätze der Hygiene setzen vor dem Beginn der Saunanutzung eine Körperreinigung voraus. Schmuck, Uhren, Brillen, etc. sollten vor dem Saunieren abgelegt werden. Die Benutzung der Sauna ist nur mit einem ausreichend großen Badetuch erlaubt. Jede Verunreinigung der Bänke ist zu vermeiden. Die Sauna ist barfuß zu betreten. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegen die Liegefläche mit ausreichen großen Badetuch abzudecken. Voraussetzung für den Saunabesuch ist die gesundheitliche Eignung. Die Benutzung der Sauna erfolgt stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen ist übe die Verträglichkeit vorher der Arzt zu befragen. Eigene Aufgüsse sind nicht gestatten. Das Mitbringen von Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder sogar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen ist strengstens verboten. Im gesamten Saunabereich ist ein ruhiges und dezentes Verhalten erwünscht. Eine Haftung für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten der Saunagäste verursacht wurde, wird nicht übernommen.
Geltung der Hausordnung
Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die Studioleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
Stand 1. Juni 2011